Geförderte Beratung mit der Digitalisierungsprämie Plus

Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, sind Investitionen erforderlich. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen können diese eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Im Zweifel schrecken viele davor zurück, Ideen anzugehen oder bleiben hinter ihren Möglichkeiten zurück. Gut, dass es staatliche Unterstützung gibt, damit auch diese Unternehmen von einer umfassenderen und professionelleren Digitalisierung profitieren können.

Als mittelständisches Unternehmen, gGmbH oder Verein in Baden-Württemberg mit bis zu 500 Mitarbeiter:innen können Sie für einige unserer Leistungen über die Digitalisierungsprämie Plus einen staatlichen Zuschuss von bis zu 3.000€ erhalten.

Interessiert?

Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen und Ihr Anliegen zu besprechen. 

Oder buchen Sie gleich einen für Sie passenden Termin online per Videokonferenz Zoom. Das Kennenlernen ist für Sie natürlich kostenfrei.

Benjamin Blankenburg
benjamin@sd-sw.de
Tel +49 761 15 13 49 62

Förderinhalte

Mit der Digitalisierungsprämie Plus können Sie Investitionen in die Digitalisierung Ihrer Prozesse, Produkte und Dienstleistungen teilweise finanzieren.

Aus unserem Leistungsspektrum zählen dazu beispielsweise:

Gerne beraten wir Sie zu passenden Leistungen für Ihre spezifischen Anforderungen und dazu, welche davon über die Digitalisierungsprämie Plus oder andere Programme, wie z.B. das Förderprogramm der Initiative Neue Arbeit (INQA), förderfähig sind.

Förderhöhe und -voraussetzungen

Der Zuschuss steht im Verhältnis mit Ihrer Investition: Bei einer Investition zwischen 5.000€ und 15.000€ bekommen Sie 30% bezuschusst. Sie erhalten also einen Zuschuss zwischen 900€ und 3.000€.

Für größere Digitalisierungsvorhaben mit einer Investitionssumme zwischen 15.000€ und 100.000€ bietet das Land Baden-Württemberg außerdem eine Darlehensvariante an.

Die genauen Voraussetzungen für eine Förderung finden Sie im offiziellen Merkblatt

Wie geht es weiter?

 
Digitalisierungsprämie Plus in Baden-Württemberg Ablauf von Antragsstellung über Beauftragung eines Dienstleisters und Durchführung bis hin zu Erhalt des Zuschusses.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung!

Den Antrag stellen Sie selbst über das Förderportal der L-Bank. Dort füllen Sie das Online-Antragsformular aus und laden die erforderlichen Dokumente hoch. Anträge sind fortlaufend ohne feste Stichtage möglich. Nach einer Zusage der L-Bank können Sie einen Dienstleister Ihrer Wahl beauftragen und das Vorhaben innerhalb von 12 Monaten durchführen.

Bis zu drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums reichen Sie den Verwendungsnachweis bei der L-Bank ein. Diese zahlt Ihnen den Zuschuss nach Prüfung in einer Summe aus. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, zur Verfügung gestellt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, damit Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die Förderung optimal nutzen können.

Sprechen Sie uns an

Wenn Sie daran interessiert sind, mit einem staatlichen Zuschuss in effizientere betriebliche Prozesse, neue Produkte und Dienstleistungen oder innovative Geschäftsmodelle zu investieren, freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Gerne setzen wir gemeinsam mit Ihnen Ihr Vorhaben in die Tat um – damit Ihr Unternehmen digital zukunftsfähig wird.






    Benjamin Blankenburg
    Benjamin Blankenburg Agiler Organisationsbegleiter