Die Einführung des Servicestandards bedeutet einen Paradigmenwechsel in der öffentlichen Verwaltung. Erstmals gibt es einen gemeinsamen Qualitätsrahmen – inklusive DIN Spezifikation – für Onlineservices der öffentlichen Verwaltung.
Aus technikzentrierten Digitalisierungsprojekten werden nutzerzentrierte Produktentwicklungen – mit klaren Anforderungen, messbaren Zielen und iterativen Vorgehensweisen. Service Design liefert das methodische Fundament dafür.
Im Detail bedeutet das:
| Status Quo | Service Standard | |
|---|---|---|
| Herangehensweise | Häufig technikgetrieben in abgeschlossenem wasserfallartigen Projekt. | Nutzerzentriert als fortlaufend zu entwickelndes Produkt. Iterativ mit Prototypen und flexibler Anpassung |
| Prozessperspektive | Betrachtung des eigenen Zuständigkeitsbereichs mit Fokus auf Fachverfahren. | Ende-zu-Ende-Prozesse, interdisziplinär und abteilungsübergreifend. |
| Methoden | Uneinheitlich, oft ohne strukturierte Analyse. | Pflicht zur Nutzendenanalyse, z.B. Journey Maps. |
| Barrierefreiheit & Sprache | Teilweise unberücksichtigt oder nachgelagert. | Verpflichtend: BITV 2.0, einfache Sprache, Usability-Standards |
| Datenschutz | Oft juristisch getrennt betrachtet. | Integriert: Datenschutz durch Technikgestaltung & Voreinstellungen |
| Rechtliche Änderungsbedarfe | Unstrukturiert erhoben und selten rückgemeldet. | Verpflichtung zur Rückmeldung an den Gesetzgeber. |
| Verbindlichkeit des Standards | Freiwilliger Orientierungsrahmen, bisher wenig durchgehend eingehalten. | Verbindliche Grundlage für digitale Verwaltungsleistungen ab 2028. |
Noch klingt 2028 weit weg, ist es aber nicht. Die Umstellung dauert: Neben Methoden und Prozessen erfordert das Vorgehen auch eine andere Kultur. Wer jetzt startet, ist vorbereitet und wird schon heute besser. Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen, wie Sie in Ihrer Verwaltung nach dem Service Standard arbeiten, um digitale Verwaltungsangebote besser, wirtschaftlicher und wirksamer zu gestalten.